Damit alle Beteiligten in finanzieller Hinsicht auf sicheren Füßen stehen, muss jeder Bauherr eine Bankbestätigung beibringen.
Es wird ein WEG-Vertrag von einem unabhängigen versierten (baukundigen) Notar und Rechtsanwalt erarbeitet.
Es werden alle Unwägbarkeiten (Tod, Krankheit usw.) erörtert und gemeinsam beschlossene Lösungen festgehalten.
Dieser Vertrag ist Bestandteil des notariellen Grundbucheintrages. Der Grundbucheintrag erfolgt mittels Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Teilungserklärung.
Wir bauen zwar zusammen aber jeder erhält an seiner Wohnung sein Eigentum.