Rechtssicherheit

Damit alle Beteiligten in finanzieller Hinsicht auf sicheren Füßen stehen, muss jeder Bauherr eine Bankbestätigung beibringen.

Es wird ein GbR-Vertrag von einem unabhängigen versierten (baukundigen) Notar oder Rechtsanwalt erarbeitet. In dem alle Unwägbarkeiten (Tod, Krankheit usw.) erörtert und gemeinsam beschlossene Lösungen festgehalten werden.

Dieser Vertrag ist Bestandteil des notariellen Grundbucheintrages. Der Grundbucheintrag erfolgt mittels Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Teilungserklärung.